Basel, 18. August 2026 – Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat dem Grossen Rat beantragt, der öffentlich-rechtlichen Körperschaft «justitia.swiss» beizutreten. Die gemeinsame Plattform von Bund und Kantonen soll den elektronischen Datenaustausch in Justizverfahren ermöglichen und damit die Grundlage für eine medienbruchfreie, digitale Aktenführung schaffen.
Hintergrund ist das Bundesgesetz über die elektronische Kommunikation mit Behörden und Gerichten in Zivil- und Strafsachen (BEKJ), das professionelle Rechtsanwender künftig zur elektronischen Kommunikation über anerkannte Plattformen verpflichtet. Basel-Stadt hätte grundsätzlich auch eine eigene Lösung aufbauen können, der Regierungsrat spricht sich jedoch klar für die schweizweit einheitliche Plattform aus. Über «justitia.swiss» sollen Behörden, Gerichte und die Anwaltschaft künftig Dokumente elektronisch austauschen und Einsicht in Akten nehmen können.
Die Vereinbarung tritt in Kraft, sobald ihr der Bund und mindestens 18 Kantone zugestimmt haben. Weitere Bestimmungen des BEKJ sollen per 1. Juli 2027 in Kraft treten; für die obligatorische Nutzung durch professionelle Rechtsanwender ist eine fünfjährige Übergangsfrist vorgesehen.